Spielkiste Laim e.V.
Heilpädagogische Tagesstätte Nebelhornstraße

Finanzierung

Mit der teilstationären Betreuung erfüllen wir einen öffentlichen Versorgungsauftrag der gesetzlich geregelt ist. Bei entsprechender (medizinischer) Indikation haben die Kinder, bzw. deren Eltern einen gesetzlichen Anspruch.

Als Kostenträger fungieren im Vorschulbereich nach § 53 ff. SGB XII (vormals § 39 BSHG), zur seelischen Behinderung, der Bezirk Oberbayern und im Grundschulbereich nach § 35a KJHG, Hilfe zur Erziehung, das Jugendamt der LH München.

Zur weiteren Ausgestaltung unseres Betreuungsangebotes sind wir für Geld-
und Sachspenden dankbar.